Cannabis Social Clubs in Deutschland

Erfahre, was CSCs ausmacht, wer Mitglied werden darf und welche Regeln gelten. Klar erklärt, rechtlich fundiert und mit Fokus auf Prävention und Aufklärung.

Eingang eines Cannabis Social Clubs mit Hinweis auf das deutsche Cannabisgesetz

CSCs in Deutschland: Rechtlicher Rahmen, klare Regeln.

Cannabis Social Clubs (CSCs)

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal. Neben dem privaten Eigenanbau erlaubt das neue Konsumcannabisgesetz auch den gemeinschaftlichen Anbau in sogenannten Cannabis Social Clubs (CSCs). Dabei handelt es sich um nicht-kommerzielle, eingetragene Vereine oder Genossenschaften, die Cannabis ausschließlich für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder anbauen und weitergeben dürfen.

Die Legalisierung wurde nach intensiven Debatten im Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) beschlossen. Während progressive Kräfte die kontrollierte Freigabe als gesellschaftlichen Fortschritt bezeichnen, lehnten insbesondere CDU/CSU die Gesetzesinitiative entschieden ab. Die politische Auseinandersetzung spiegelt die gesellschaftliche Relevanz dieses Themas wider.

Ziel der CSCs ist es, den Zugang zu Cannabis sicher, transparent und kontrolliert zu gestalten – und zugleich Prävention und Aufklärung zu fördern. CSCs unterliegen einer staatlichen Erlaubnispflicht und müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben erfüllen. Zugleich wird der Schwarzmarkt durch legale Strukturen und kontrollierte Abgabeangebote gezielt zurückgedrängt.

Was macht einen Cannabis Social Club aus?

Cannabis Social Clubs dürfen Cannabis gemeinschaftlich anbauen und die geerntete Menge in begrenztem Umfang an ihre Mitglieder weitergeben. Auch die Abgabe von Cannabissamen oder Stecklingen zum privaten Eigenanbau ist zulässig.

Für Mitglieder ab 21 Jahren sind bis zu 25 Gramm pro Tag bzw. maximal 50 Gramm pro Monat erlaubt. Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren dürfen bis zu 30 Gramm pro Monat mit einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent erhalten. Zusätzlich dürfen bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat weitergegeben werden.

Nicht erlaubt sind der Konsum auf dem Clubgelände, der gewerbliche Verkauf sowie jegliche Form von Werbung, Sponsoring oder öffentlichkeitswirksamer Vermarktung.

Wer kann Mitglied werden?

Illustration eines Cannabis Social Clubs mit bis zu 500 Mitgliedern

Cannabis Social Club mit bis zu 500 Mitgliedern

Mitglied in einem Cannabis Social Club kann jede volljährige Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland werden. Die Mitgliedschaft ist auf einen CSC pro Person beschränkt. Die maximale Mitgliederzahl pro Club beträgt 500 Personen.

Ziel ist der gemeinschaftliche Eigenanbau unter aktiver Beteiligung der Mitglieder – etwa bei der Pflanzenpflege, Ernte oder Dokumentation.

Kontrolle, Prävention und Verantwortung

Cannabis Social Clubs unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Sie müssen unter anderem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen, eine Präventionsbeauftragte oder einen Präventionsbeauftragten benennen und alle Vorgänge rund um Anbau, Weitergabe und Lagerung umfassend dokumentieren.

Behörden führen regelmäßige Kontrollen durch und prüfen die Einhaltung der Vorschriften.

Ziel und Bedeutung der CSCs

Cannabis Social Clubs sollen einen legalen, sicheren und verantwortungsvollen Zugang zu Cannabis ermöglichen – jenseits des Schwarzmarkts. Sie stehen für Transparenz, Aufklärung und Schutz. Im Mittelpunkt steht der informierte, selbstbestimmte Konsum – begleitet durch präventive Maßnahmen und fachliche Information.

Vortrag für euren CSC

Liebe CSC-Freunde,
Wenn ihr in eurem Cannabis Social Club besonderen Wert auf Aufklärung und Prävention legt, unterstützen wir euch gerne mit einem informativen digitalen Vortrag für eure Mitglieder. 

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